Informationen für Spassbesteller oder Besteller, die die Annahme der Bestellung verweigern oder das Paket nicht von der Post (oder anderer Spediteur) abholen, oder bei Vorauskassebestellungen nicht bezahlen, oder den abgeschlossenen Kaufvertrag anderweitig nicht erfüllen :
Da alle unsere zuverlässige Kunden darunter leiden müssen, wenn wir solche Verluste kalkulieren müssen, werden wir gegen diese Leute vorgehen.
Überlegen Sie vor Ihrer Bestellung, dass Sie einen rechtsgültigen Kaufvertrag abschliessen, der auch gerichtsfest ist. Auch wenn Sie einen Artikel angeblich anderweitig günstiger gekauft haben, oder günstiger kaufen wollen. Erkunden Sie vor Ihrer Bestellung, ob es die Ware anderweitig günstiger angeboten wird. Sie müssen nicht bei uns bestellen. Aber wenn Sie bei uns bestellen, haben Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen. Sie haben uns bei Nichterfüllung, laut unseren AGB, die Sie bei vor Bestellung akzeptieren müssen, die entstandenen Verluste zu ersetzen. Wir werden Sie einmal anschreiben und zur Zahlung auffordern. Wenn Sie nicht fristgerecht zahlen, werden wir die Sache unserem Anwalt übergeben, der Ihnen dann einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt. Wenn Sie dann auch nicht zahlen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die wir bis jetzt immer gewonnen haben.
Die Kosten sind für Sie, je nach Mahnstufe, wirklich erheblich und können in letzter Instanz das 10fache betragen!
Zuletzt kommt ein amtlicher Gerichtsvollzieher zu Ihnen und wir lassen die Daten auch in die SCHUFA eintragen.
Wir behalten uns vor, die Forderung auch an ein Inkassounternehmen abzutreten.
Es lohnt sich wirklich nicht für Sie ! |